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pl. Wróblewskiego Walerego, gen., Wrocław
PP: Nie wiem co odpowiedzieć, w czym jest błąd?
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Ireneusz1966: Plac Ogród Dworcowy , po prawej widać dworzec PKP Szopienice Północne
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chrzan233: Dzięki, przypisałem do ul. Spacerowej.
ul. Zapolskiej Gabrieli, Wrocław
PP: Słup propagandowy wymieniony w przypisaniach prawdopodobnie był rekwizytem dla potrzeb filmu. Brak mu proporcji rzeczywistych obiektów, które miał wyobrażać.
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Benutzerordnung der Portals Poloniae Amici polska-org.pl
Autor: U.N.°, Data dodania: 2012-06-04 09:58:43, Aktualizacja: 2022-06-09 23:14:49, Odsłon: 11390

Gültig seit dem 20.12.2004 (letzte Aktualisierung – 16.04.2018)

Polnische Fassung - Wersja polska

BENUTZERORDNUNG

des Internetportals Poloniae Amici  polska-org.pl

 

Dieses Regelwerk ist eine Sammlung von Grundsätzen und Vorschriften, die zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Portals (dolny-slask.org.pl) unentbehrlich sind. Sie legt den Themenbereich, die Teilnahmebedingungen bei der Mitgestaltung, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Materialveröffentlichung, die Prinzipien der Abstimmung und des Kommentierens sowie der Administration des Portals fest.

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§1.  Der Besitzer des Webportals ist der Verein Wratislaviae Amici. Der Verein wird durch den Vereinsvorstand, (aktueller Vereinsvorstand),   der auch die Funktion des Hauptadministrators des Portals ausübt, vertreten.

Die Hauptversammlung des Vereins Wratislaviae Amici beruft einmal im Jahr einen Chefredakteur des Portals, der für dessen ordnungsgemäßes inhaltliches und technisches Funktionieren  verantwortlich ist.

§2. Der Vereinsvorstand sowie die von ihm befähigten Personen, die das richtige Funktionieren des Portals überwachen, werden des Weiteren Administratoren genannt.

§3. Die Administratoren unterstehen direkt dem Vereinsvorstand. Sie werden von ihm be- und abberufen. Die Administratoren sind die Exekutive  - sie kontrollieren und verbessern das richtige Funktionieren des Portals und vollstrecken die Bestimmungen der Benutzerordnung.

§4. Als Benutzer des Portals gilt jeder, der darauf eingeloggt ist und ein Benutzerkonto besitzt.

§5. Benutzer mit Administratoren-Berechtigung sind:

ragnar, Wito, moose, Zed, Mmaciek, Virzzz, TW40, jawc, arkadoo, maras, mietok, rok.

§6.  Jeder eingeloggte Benutzer hat das Recht, das Portal mitzugestalten, durch:

1. die Veröffentlichung von Materialien in Form von:

a) Bildern, die graphisches Archivmaterial sind,

b) Fotos, die ein eigenhändig aufgezeichnetes Bild sind,

c) Landkarten,

d) Stadt- und Ortsplänen,

e) Buchausschnitten

f) Presse- und wissenschaftlichen Artikeln

2. Schaffung neuer Objekte,

3. Verfassen von publizistischen und anderen, mit dem Charakter des Portals verbundenen Artikeln,

4. Die Teilnahme an der Forumsdiskussion

5. Das Kommentieren und die Benotung der veröffentlichten Materialien, unter Vorbehalt des §20.

unter der Voraussetzung, diese Benutzerordnung zu befolgen.

 

II. DER THEMENBEREICH

§7. Das Portal hat einen Geschichts- und Dokumentar-Charakter.

§8. Hauptziel des Portals ist sowohl die bildliche als auch die schriftliche Darstellung von räumlichen, stadtplanerischen und architektonischen Veränderungen durch Präsentation von historischen Fotographien, Karten und kartographischen Zeichnungen sowie die Dokumentation des gegenwärtigen Zustands der Infrastruktur und anderer Gegenstände der materiellen Kultur durch Präsentation von Gegenwartsfotos und die Illustration und Beschreibung der materiellen Geschichte Polen.

§9. Das Portal ist ein virtuelles Foto- und Bildalbum, das den Städtebau, die Architektur und die Infrastruktur Polen bildlich darstellt sowie eine Sammlung von Karten,  kartographischen Zeichnungen  und anderen geschichtlichen Materialien, Polen  vorstellen.

§10. Das Portal distanziert sich von etwaigen rechts- und linksradikalen oder anderen totalitären Ideologien und hat nicht als Ziel diese zu fördern. (U. a. betrifft dies Fotos aus der Zeit von 1933 bis 1956, mit den Ereignissen aus der Festungszeit Breslaus 1945). Fotos und andere Materialien, die sich mit ihrem Inhalt auf die Zeiten des Totalitarismus beziehen, haben einzig und allein einen Dokumentar- und geschichtlichen Charakter.

III. MITWIRKUNGSBEDINGUNGEN AN DER PORTALBILDUNG

§11. Jeder der Portalnutzer darf darauf Materialien publizieren (u. a. Fotos, Bilder, Artikel, Buchausschnitte).

§12. Die hinzugefügten Materialien sollen sich im Themenbereich des Portals befinden.

§13. Bei publizierten Materialien, deren Urheberschaft nicht beim einstellenden Benutzer liegt, ist es Pflicht, die Quelle, aus der die Materialien stammen oder den Namen des Urheberrechtsbesitzers anzugeben. Im Falle des Fehlens dieser Informationen können diese Materialien vom Portaladministrator entfernt werden.

§14. Es gilt das totale Verbot der Publikation von Fotos, die in Büchern, Artikeln und wissenschaftlichen Arbeiten (weiter genannt: Quellen) veröffentlicht wurden oder von anderen Internetportalen gewonnenen Materialien (mit Ausnahme von Auktionsportalen). Materialien aus diesen Quellen dürfen nur nach Erhalt einer schriftlichen (auch per Email) Genehmigung der Verfasser oder des Verlags, aus dem sie stammen, publiziert werden. Die Genehmigung (gedruckte Genehmigungen sind einzuscannen) ist vor dem Hochladen der Materialien an die Adresse: redakcja@polska-org.pl zu senden. In anderem Fall werden diese Fotos sofort mit dem Vermerk der Missachtung des §14 der Benutzerordnung entfernt.

§15. Die vom Benutzer auf dem Portal veröffentlichten Materialien (Fotos, Bilder oder Artikel) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden jedoch von den Portaladministratoren als zur Publikation anvertraute Kopien betrachtet und dürfen von ihnen gekürzt oder kompiliert werden, um die Attraktivität des Portals zu gewährleisten und die inhaltlich-technischen Anforderungen zu erfüllen. Die Materialien können auch vollständig abgelehnt oder dem Verfasser zur Nachbesserung zurückgeschickt werden.

§16. Die Verantwortung für die auf dem Portal publizierten Materialien tragen die einstellenden Benutzer.

IV. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

§17. Jeder Benutzer soll die einzustellenden Materialien vor dem Hochladen entsprechend bearbeiten. Fotos und Bilder – graphisch, Texte – grammatikalisch und orthographisch.

§18. Die publizierten Materialien sollen folgende technische Anforderungen erfüllen:

1. Das Dateiformat für Bilder richtet sich nach der Art des vorzustellenden Bildes, d. h. ob es sich um eine Grafik (Karte, Skizze, Bauzeichnung, Vektorgrafik) oder ein Foto/Bild handelt. Für Fotos/Bilder ist das akzeptierte Dateiformat JPG, für Grafiken PNG.

2. Die Bilddateigröße sollte in Abhängigkeit von den Foto-/Bildmaßen und der Detailmenge  gewählt werden. Bei Bedarf sollte das Bild komprimiert werden. Man kann annehmen, dass eine Bilddatei mit den Maßen von 1300-1400 Pixel 500 kB nicht überschreiten sollte.

3. Die Fotomaße

a) Als Standardgröße eines Gegenwartfotos wird eine Länge der längeren Seite von 1300 - 1600 Pixeln angenommen, wobei die kürzere Seite des Fotos mindestens 700 Pixel haben soll. Falls wir der Meinung sind, dass das Foto viele wichtige Details beinhaltet (z. B. Gebäude auf einem Luftfoto, Karten, Panoramen), darf die Datei größer sein, aber ohne unscharf zu werden.

b) Archivfotos, deren kürzere Seite (Höhe oder Breite) kleiner als 600 Pixel ist, dürfen nicht publiziert werden. Falls wir der Meinung sind, das so ein Bild  großen geschichtlichen oder/und Dokumentarwert hat – publizieren wir es nach vorheriger Vergrößerung in einem Fotobearbeitungsprogramm (bis zu einer Mindestbreite oder –höhe von 600 Pixel. Falls die Bildqualität eines derart vergrößerten Bildes mit einer sichtbaren Qualitätseinbuße verbunden ist, sind auch geringere Auflösungen zulässig. Solche Bilder, die mit einem entsprechenden begründenden Vermerk in der Bildbeschreibung versehen werden sollen, werden individuell von den Administratoren geprüft.

 4.  Die Qualität des eigenhändig angefertigten Fotos (sog. Autorenfoto) soll sich durch gleichmäßige Belichtung, guten Kontrast und eine natürliche Farbgebung auszeichnen. Die Fotos sollen keine über- oder unterbelichteten, verschwommenen oder unscharfen Stellen haben. Die Komprimierungsstufe der Fotos sollte ohne Qualitätseinbußen gewählt werden.  

 5 . Der Bildauschnitt – die eigenhändig angefertigten Fotos sollen das Objekt voll und klar darstellen – der Bildauschnitt sollte so gewählt werden, dass das Objekt oder dessen Detail ganz auf dem Foto erscheint. Das Foto sollte so angefertigt werden, dass das Objekt, welches das Hauptmotiv des Fotos ist, mindestens 40 % des Bildes ausfüllt. Gegenwartsfotos mit zugefügten Rahmen sowie durch graphische Programme veränderte Fotos werden nicht zugelassen. Ebenso nicht zugelassen sind Fotos mit Datumstempel, Wasserzeichen oder Hinweisen auf private Internetseiten.

§19. Die publizierten Bilder/Fotographien oder Objekte sollen von den Benutzern entsprechend hinzugefügt, zugeordnet und benannt werden, um die erforderliche Ordnung und Chronologie zu erhalten.

1. Publizieren von Bildern/Fotographien

Vor dem Hinzufügen historischen Bildmaterials (oder anderer Fotos aus nicht eigener Herstellung) zu einer Straße oder einem Objekt, sollte man sich vergewissern, dass kein identisches  Foto schon vorhanden ist. Das Hinzufügen identischer Fotos wird zugelassen, wenn das neue Foto bessere technische Voraussetzungen im Vergleich zu dem früher eingestellten hat. In solchen Fällen sollte das schlechtere Foto, die Ansichtskarte entsprechend kommentiert werden, um die Portaladministration über das Duplikat zu informieren. Die Administration wird das Foto/die Ansichtskarte mit den schlechteren Parametern entfernen.  

a) Falls uns das auf dem Foto dargestellte Gebäude oder die Straße bekannt sind, fügen wir es zum Objekt oder der Straße hinzu. Falls diese fehlen, errichten  wir entsprechend ein neues Objekt oder eine neue Straße;

b) Wenn das Foto ein Objekt in einem Ort ohne Stadtteile und Straßen darstellt, fügen wir es direkt auf der Hauptseite des Ortes hinzu.

c) Wenn auf dem hinzugefügten Foto Objekte sichtbar sind, die sich an verschiedenen Straßen befinden – publizieren wir das Foto im Objekt und ordnen es den dort sichtbaren Straßen zu;

d) Thematische Fotos zum gegebenen Objekt oder Straße (z. B. Details eines Gebäudes, Inneres einer Kirche) werden in einem neu gebildeten (oder bereits vorhandenen) Unterobjekt veröffentlicht.

e) Wenn die genaue Lage des Objekts bekannt ist und der es neu bildende Benutzer die Befugnis zum Editieren der Karte hat, dann  fügt der Nutzer gleichzeitig einen Marker auf der Karte hinzu. (Dies betrifft nicht die Unterobjekte vom Typ: „Gebäudedetails“, „Kircheninneres“, u. ä.)

2. Hinzufügen neuer Objekte:

a) Vor der Neubildung eines Objektes sollte überprüft werden, ob ein solches Objekt sich schon auf dem Portal befindet. Dabei sollte man beachten, dass das Objekt unter einem anderen Namen existieren kann.

b) Das neu eingerichtete Objekt soll der/den entsprechenden Straße/n, dem Stadtviertel, der Stadt oder Region sowie allen mit ihm verbundenen Themenbereichen und mit Objekten zugeordnet werden. Als Beispiel: Ein Eckhaus soll beiden Straßen zugeordnet werden. Ähnliches gilt für Parks, Wälder, Teiche usw. Solche Objekte sollen allen Straßen, die sich in unmittelbarer Nähe des gegebenen Objektes befinden oder durch das Objekt führen, zugeordnet werden. 

c) Wenn die Hausnummer des Objektes bekannt ist, wird diese Information entsprechend ergänzt. Falls das Anwesen/Grundstück mehrere Nummern besitzt, wird die erste und letzte Zahl, verbunden mit einem Bindestrich (-), angegeben, z. B.: 98-102

d) Falls bei der Grundstück/Anwesen/Haus-Nummer auch ein Buchstabe vorhanden ist, wird er mit einem Kleinbuchstaben angegeben, z. B.: 12-20 oder 42c.

3. Benennung der neugebildeten Objekte:

a) Alle Objektnamen beginnen mit einem Großbuchstaben und enden OHNE Punkt.

Der Objektname soll dessen aktuelle Funktion oder die letzte Funktion in der letzten Zeit seiner Existenz wiedergeben. Das erste Namensglied  soll die Funktion oder den Namen des Objektes, die weiteren Glieder dürfen ausführlichere Informationen beinhalten, z. B.:

Szkoła Podstawowa nr 77 im. Adama Niezgódki,    [Adam-Niezgódka-Grundschule Nr. 77] -
Fontanna Neptuna,                                                          [Neptunbrunnen]

Pałac Kowalskich i Nowaków (dawny),                       [Schloss der Kowalski und Nowak (ehemaliges)] 

Kamienica nr 20,                                                            [Haus Nr. 20]

c) Bei thematischen Objekten mit Bezug auf Ereignisse oder Investitionen beinhaltet das erste Namensglied das Jahr (oder die Jahresspanne), in dem/der das gegebene Ereignis oder die Investition stattfand, danach einen Bindestrich und den Namen des Ereignisses, z. B.:

1997 – Powódź                                                         1997 - Überschwemmung
1981 - Stan Wojenny                                               1981 - Kriegszustand
2003 - Wyburzanie kamienicy                              2003 - Gebäudeabbruch
2008 - 2010 Budowa hotelu                                   2008 – 2010 Hotelbau

4. Neubildung von Straßen

Falls die Straße, in der fotografiert wurde, bekannt ist und sicher ist, dass diese Straße in der Portaldatenbank nicht vorhanden ist – wird diese neu gebildet.

Wenn der Straßenname aus Vor- und Nachname einer Person besteht – wird der Name nach folgendem Schema gebildet:

Nachname Vorname, Titel, Titel, z.B.

Wyszyńskiego Stefana, kard.
Barbary, św.
Kowalskiego Jana, mgr, inż.

a) Ausnahme bilden Beinamen, z. B. der Könige. Sinngemäß "Kazimierza Wielkiego" und nicht "Wielkiego Kazimierza"

b) Abkürzungen des Straßentyps (al. – für aleja/Allee, ul. – für ulica/Straße, bulw. – für bulwar/Boulevard usw. werden nicht eingetragen – sie werden automatisch hinzugefügt.


V. DAS KOMMENTIEREN UND BENOTEN DER MATERIALIEN

§20. Jeder Benutzer des Portals hat das Recht, die Bilder und Artikel zu kommentieren und bedingt zu benoten. Als Bedingung zur Freischaltung der Möglichkeit der Fotobenotung gilt die Publikation von Minimum 30 dem Themenbereich entsprechenden Bildern/Fotos auf dem Portal, ohne dass ein zeitliches Limit dafür einzusetzen. D. h. der Zeitraum, in dem die 30 Fotos/Bilder eingestellt werden, ist unbegrenzt.

Prinzipien der Foto-/Bilderbenotung:

1. Das Ziel der Abstimmung ist die Auszeichnung oder Auslese der publizierten Materialien, deswegen gelten als Grundkriterium der Themenbereich des Portals (S. Punkt II)

2. Berücksichtigt werden sollte auch der inhaltliche Wert.

3. Bei der Benotung einer Fotographie sollte deren Dokumentar- und Geschichtswert berücksichtigt werden. Die technische Qualität der Materialien sollte nicht an erster Stelle stehen - sie  kann aber als ein zusätzlicher Wert gesehen werden.

4. Bei der Stimmabgabe für ein Foto sollte nicht nur der Dokumentarwert benotet werden, sondern auch im großen Maße die Kunstfertigkeit des Fotographen – also die Fotoqualität, der Arbeitsaufwand beim Anfertigen des Bildes und die allgemeinen ästhetischen Vorzüge.

5. Wenn wir ein Foto oder Bild nicht benoten können – stimmen wir nicht ab!

6. Materialien, die bei der öffentlichen Abstimmung unter „3,0“ benotet werden, werden in die Abteilung „Fotos zum Entfernen“, auch Papierkorb genannt, verschoben.

§21. Die eigenen Kommentare zu den Fotos und Artikeln sollen einen sachlichen Charakter haben und wichtige Inhalte einbringen, die das Wissen anderer Nutzer über das gegebene Thema erweitern. Sie dürfen auch als Frage in Bezug auf das Foto oder den Artikel formuliert werden.

§22. Nicht zugelassen sind polemische, vom Thema abschweifende (vgl. §21) Kommentare,  gegenüber anderen Benutzern beleidigende oder zweideutige Formulierungen sowie Äußerungen, die allgemein als vulgär geltende Wörter beinhalten. Derartige Aussagen werden sofort gelöscht.

§23. Kommentare, die die Portaladministration auf technische Angelegenheiten hinweisen sollen, sind im Forum abzugeben, wobei ein Link zum betreffenden Foto oder Objekt anzugeben ist oder an die Mailadresse: redakcja@polska-org.pl zu richten.

§24. Diskussionen, die keine mittelbare Verbindung mit dem Foto- oder Artikelinhalt haben, werden im Forum geführt.

§25. Jeder, der ein Foto/Bild oder einen Artikel, die auf dem Portal Poloniae Amici  polska-org.pl publiziert werden, und deren Urheberschaft bei den Benutzern liegt oder die sich  im Besitz der Benutzer befinden,  weiter verwenden möchte, ist verpflichtet, die Einverständnis des Rechteinhabers einzuholen und die Quelle sowie den Autor (bzw. Besitzer) anzugeben.

VI. DIE PORTALVERWALTUNG

§26. Die Administratoren haben nach Begründung mit Bezug auf den entsprechenden Punkt der Benutzerordnung das Recht, Materialien zu entfernen, die die auf dem Portal geltenden Grundkriterien nicht erfüllen (sich außerhalb des Themenbereichs befinden), ohne Rücksichtnahme auf die Noten der öffentlichen Abstimmung sowie unangebrachte oder unangepasste Kommentare zu kassieren. Sie werden dabei von der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Portal, der Bewahrung des richtigen inhaltlichen und technischen Niveaus der publizierten Materialien und des angemessenen Diskussionsniveaus geleitet.

§26a. Die Administratoren haben die Befugnis, die Benutzerkonten der User zu verwalten, d. h. das Login, die Emailadresse, das Passwort und das tägliche Fotolimit zu ändern sowie Berechtigungen der Nutzer im Bereich der Objektedition und deren Reichweite (d. h. die Kreise, in denen die Berechtigungen gelten) zu verleihen und zu erweitern.   

§27. Die von den Administratoren aus der Portalsammlung entfernten/gelöschten Bilder/Fotos werden mit Angabe des Lösch- bzw. Entfernungsgrundes in den Papierkorb verschoben. Dort verbleiben sie 48 Stunden, danach erfolgt die automatische Löschung.

§28. Die Bilder, die in den Papierkorb gelangen, werden nicht kommentiert und unterliegen keiner erneuten öffentlichen Abstimmung.

§29. Die Bilder aus dem Papierkorb können auch an den Autor zur Korrektur zurückgeschickt werden.

§30. Die Administration des Portals hält sich das Recht vor, schlecht in oben erwähnten Abstimmungen benotete Materialien zu begnadigen.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§31. Das Einrichten eines eigenen Benutzerkontos (erstes Login) auf dem Portal verpflichtet zum Durchlesen und zur Bestätigung der Vorschriften dieser Benutzerordnung.

§32. Benutzer mit Konten, die vor Inkrafttreten dieser Benutzerordnung errichtet wurden, sind zu deren Durchlesen und Beachtung verpflichtet. Das Verweigern der Bestätigung der vorliegenden Benutzerordnung durch die Nutzer verpflichtet sie zum Ausloggen und Kontoauflösung.

§33. Das Nichtverfolgen der in dieser Benutzerordnung bestimmten Grundsätze kann eine Mahnung, eine Sperrung und das Entfernen des Kontos durch den Administrator zur Folge haben.

§34. In offenen Fragen, die durch die vorliegende Benutzerordnung nicht reguliert sind, liegt die Entscheidungsgewalt beim Vereinsvorstand und danach bei den von ihm befugten Administratoren.

§35. Die Portaladministration hält sich das Recht vor, Änderungen in der Benutzerordnung vorzunehmen.

§36. Die vorliegende Benutzerordnung unterliegt keiner öffentlichen Diskussion im öffentlichen Forum.

§37. In Sache der Bestimmungen der vorliegenden Benutzerordnung haben die Benutzer das Recht Anträge an die Portaladministration, an die Emailadresse: redakcja@polska-org.pl, innerhalb einer Frist von 3 Wochen, beginnend mit dem Tag deren Veröffentlichung, zu richten.

§38. Die Teilnahme an dem Portal ist nicht verpflichtend.

§39. Die vorliegende Benutzerordnung tritt am 20.12.2004 in Kraft.

§40. Streitfälle  sind an die Emailadresse: redakcja@polska-org.pl zu melden. Die Portaladministration ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen dem Benutzer eine Antwort zu erteilen, die eine Begründung mit Information über den Paragraphen oder Punkt der Benutzerordnung, gegen den verstoßen wurde oder der die Intervention bewirkenden Kriterien, beinhalten soll.

 

Autoren: Neo[EZN], ToMeK, michael.vratislaviensis, Yahoo unter der Mitwirkung von Argestes, PP, Siloy, MT., jacekq

Aktualisierung: moose, Mmaciek, Virzzz

Übersetzung: Ropucha


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